Hartz IV und ein Gerichtsurteil

Autos von Hartz-IV-Empfängern dürfen einen Wert von 7500 Euro nicht überschreiten. Diese Grenze hat das Kasseler Bundessozialgericht am Donnerstag in einem Musterverfahren gezogen. Die Bundesrichter orientierten sich dabei an der Kraftfahrzeughilfeverordnung, die einen Wert von 9500 Euro festsetze. Da der Gesetzgeber für die Hartz-Empfänger den Lebensstandard der unteren 20 Prozent der Bevölkerung zu Grunde gelegt habe, sei ein Wert von 7500 Euro angemessen. Ist das Auto teurer, müsse es als Vermögen gelten. Die öffentliche Hand könne dann auf Verkauf drängen oder das Arbeitslosengeld verweigern.

Es stünde im sozialen Leben um manche Not in unserem Volke besser, wenn wir nicht zu viel sozialen Kollektivwillen, sondern ehr soziale Gesinnung und Haltung bezeugen wollten. Das eine aber schlägt das andere tot, und darum stellt sich uns zuletzt die Frage, ob wir, einig in dem Willen und der Verpflichtung, keinen deutschen Menschen mehr der Not ausgesetzt zu sehen, gut daran tun, die besten menschlichen Tugenden im perfektionierten Kollektivismus gar völlig zu ersticken oder ob wir nicht im Streben nach mehr Wohlstand und durch die Eröffnung immer besserer Chancen zur Gewinnung persönlichen Eigentums dem verderblichen Geist des Kollektivismus Todfehde ansagen sollten. Meine eigene Meinung liegt klar und eindeutig zutage; ich hoffe, daß meine Mahnung nicht ungehört verhallt.

Erhard-schreibt-wieder ist ein Angebot der Inititiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).

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