Die Kartelle und der Markt

Die Wirtschaftsminister der Länder haben Hessens Vorschlag zur Zerschlagung der Energiekonzerne als letztes Mittel gegen den Strompreisanstieg zugestimmt. Es sei zu prüfen, ob das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen “als ultima ratio um ein Instrument der wettbewerbsfördernden Struktureingriffe zu erweitern ist”, heißt es in dem Beschluss, den die Minister auf ihrer Konferenz am heutigen Dienstag in Darmstadt mit vier Gegenstimmen annahmen. Zuvor müsse aber die Wirkung der jüngsten Beschlüsse etwa zur Beweislastumkehr abgewartet werden, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz (CDU) als Vorsitzender der Konferenz. Das in der vergangenen Woche verabschiedete Gesetz zwingt Energiekonzerne, ihre Kalkulation offenzulegen, wenn der Verdacht auf überhöhte Preis besteht.

Vor allem aber muss der Mittelstand ein geradezu vitales Interesse daran haben, die Volkswirtschaft in ihrer Gesamtheit von Kartellbindungen freizuhalten. Aus solcher Sicht wird es deutlich, dass gerade die so genannten guten Kartelle, solche nämlich, die funktionieren, es sind, welche die schädlichsten Wirkungen zeitigen. Die nachteiligen Folgen eines Kartells treten nämlich nicht immer im Bereich des gebundenen Sektors selbst auf, sondern meist an einer anderen Stelle der Wirtschaft.

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