Höhere Beitragsbemessungsgrenzen 2009?
Führende Wirtschaftspolitiker der Union haben die Bundesregierung aufgefordert, die Beitragsbemessungsgrenze zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 5.300€ im Westen und 4.500€ im Osten für 2009 nicht zu erhöhen. Üblicherweise legt das Bundesarbeitsministerium die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze im Herbst entsprechend der Entwicklung der Lohn- und Gehaltssummen fest. Nach den höheren Tarifabschlüssen in diesem Jahr stünde somit eine Erhöhung um 100€ bzw. 50€ an. Die Wirtschaftspolitiker der CDU/CSU plädieren deshalb für eine Aussetzung der Erhöhung, um Leistungsträger wie etwa Facharbeiter nicht über Gebühr zu belasten. Vertreter der SPD lehnten den Vorstoß mit der Begründung ab, dass so nur die Starken eine Chance erhielten, sich aus der Solidarität mit den Schwächeren zurückzuziehen und eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für die Finanzierung der Sozialversicherung unabdingbar sei.
Darüber hinaus würde es aber auch eine für unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben gefährliche Entwicklung zum Versorgungsstaat bedeuten, wenn solche Staatsbürger in eine staatlich angeordnete Zwangssicherung einbezogen würden, die Kraft ihrer Stellung in Wirtschaft und Gesellschaft so geartet sein müssen, dass sie aus eigener Kraft und Leistung bestehen können.

2009 wird das Grundgesetz 60 und Deutschland feiert zum 20. mal seine Wiedervereinigung. Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz im geteilten und zerstörten Deutschland in Kraft, das Fundament für die Erfolgsgeschichte unseres Landes. Zentraler Bestandteil darin ist die Soziale Marktwirtschaft. Sie ermöglichte das „Wirtschaftswunder“ und den nachhaltigen Aufstieg Deutschlands zu einer der wohlhabendsten Nationen der Welt. Ludwig Erhard war der geistige Vater der Sozialen Marktwirtschaft und hat sie als Politiker durchgesetzt. Eigentlich sollte Erhard in Zeiten wie diesen deshalb heute wieder in aller Munde sein. Wir von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) lassen ihn wieder schreiben…
