Regierung sichert sich Vetorecht bei Übernahmen

Mit der Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) kann die Bundesregierung künftig den Aufkauf von mehr als 25% eines deutschen Unternehmens untersagen, wenn sie dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik gefährdet sieht. Eine Abschottung Deutschlands gegen ausländische Investitionen sieht Wirtschaftsminister Michael Glos indes nicht: Er betonte, dass das gleiche Instrument auch anderen Regierungen zur Verfügung stünde und sagte zu, seinen Einsatz auf Ausnahmefälle zu beschränken.

Die von mir mit Leidenschaft verfochtene wirtschaftspolitische Auffassung und Praxis, ist demgegenüber gekennzeichnet durch das Streben nach einem allumfassenden freien Weltmarkt, nach Multilateralität und Nichtdiskriminierung, nach Überwindung protektionistischer und nationalistischer Engstirnigkeit und nach Beseitigung von Wettbewerbsverfälschungen jeder Art.

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