Was lange währt…?

Nach jahrelangem Ringen einigten sich die Spitzen der Großen Koalition gestern Abend auch in den letzten offenen Punkten der Erbschaftsteuerreform. Wohnungen und Häuser sollen nun komplett von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn erbende Ehepartner oder Kinder diese selber bewohnen – unabhängig vom Wert. Für Kinder gilt das aber nur, wenn die Immobilien nicht größer als 200 Quadratmeter sind. Firmenerben müssen nur 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuern, wenn der übernommene Betrieb sieben Jahre lang weitergeführt und eine bestimmte Zahl an Arbeitsplätzen erhalten bleibt. Die Steuer entfällt ganz, wenn der Betrieb zehn Jahre lang weitergeführt wird.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Erbschaftssteuer Anfang 2007 gekippt und der Legislative bis zum 31. Dezember 2008 Zeit für eine Neuregelung gegeben. Wenn der Bundesrat zustimmt, gelten o.g. Reformen ab 01. Januar 2009.

Ohne den Mechanismus der Marktwirtschaft zu beeinträchtigen, können auf solche Weise Entwicklungen angestoßen werden, die mit dem Geist einer freien Gesellschaft nicht mehr zu vereinbaren sind. Man denke z.B. an die Steuerpolitik, hinsichtlich deren Fortführung auch in Deutschland kollektivistische Gedanken vordringen: eine noch immer weiter zugespitzte Erhöhung der Einkommenssteuer zu Lasten höher Verdienender, eine drastische Erhöhung der Grund-, Vermögens- und Erbschaftssteuer werden zwar als sozialer Fortschritt dargeboten, obwohl rechnerisch und aus langer internationaler Erfahrung nachweisbar ist, dass der vermeintliche fiskalische Gewinn durch den Verlust an wirtschaftlicher Energie mehr als aufgewogen wird.

Einen Kommentar schreiben