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Regierung sichert sich Vetorecht bei Übernahmen

Freitag, den 29. August 2008

Mit der Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) kann die Bundesregierung künftig den Aufkauf von mehr als 25% eines deutschen Unternehmens untersagen, wenn sie dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik gefährdet sieht. Eine Abschottung Deutschlands gegen ausländische Investitionen sieht Wirtschaftsminister Michael Glos indes nicht: Er betonte, dass das gleiche Instrument auch anderen Regierungen zur Verfügung [...]